Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von spot-media.

1. Allgemein

Es gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die spot-media AG. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn die spot-media AG sie schriftlich angenommen hat.

2. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der spot-media AG.

3. Leistungsumfang

Die spot-media AG bietet folgende Leistungen an:

z. B. Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, E-Shops, Communities

spot-media AG erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung, Erstellung von Dokumentationen und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von spot-media AG, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss spot-media AG nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von spot-media AG zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann spot-media AG dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit spot-media AG schriftlich darauf hingewiesen hat.

spot-media AG ist zu Teillieferungen berechtigt.

4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Für Lieferungen und Leistungen der spot-media AG ins Ausland hat die Zahlung durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, zahlbar zugunsten der spot-media AG gegen Vorlage der Dokumente bei dieser Großbank zu erfolgen.
  • Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Für diese Zahlungsmittel gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die spot-media AG über den Betrag verfügen kann.
  • Diskont- und Einzugsspesen sowie sonstige Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
  • Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erklärt werden.
  • Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Haftung

In Fällen vertraglicher und sonstiger Schadensersatzansprüche haftet die spot-media AG für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. In den Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die spot-media AG nur, sofern sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, der den Vermögensschaden nicht einschließt, begrenzt. Die spot-media AG haftet in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

6. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von spot-media AG die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von:

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie spot-media AG nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  • Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit spot-media AG ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für spot-media AG unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für spot-media AG keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

7. Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von spot-media AG seiner Unterstützung unverzüglich abnehmen, sobald die Abnahmebereitschaft durch spot-media AG mitgeteilt wird.

Die Leistungen von spot-media AG gelten als abgenommen, wenn die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat,

  • und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  • oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigenderweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form unter Überprüfung der orthographischen Richtigkeit zur Verfügung stellen.

Soweit spot-media AG dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit spot-media AG keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn spot-media AG dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von spot-media AG wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde spot-media AG unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Grundsätzlich wird spot-media AG die notwendigen Arbeiten spätestens nach 3 Werktagen beginnen, es sei denn die Umstände oder vertragliche Vereinbarungen erfordern ein früheres Handeln.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

9. Nutzungsrechte

spot-media AG räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt spot-media AG Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von spot-media AG.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, spot-media AG über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

spot-media AG geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

spot-media AG nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die spot-media AG keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. spot-media AG wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

spot-media AG kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird spot-media AG vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, spot-media AG über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder spot-media AG dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von spot-media AG z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er spot-media AG unverzüglich darüber informieren.

10. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt spot-media AG das Recht ein, das Logo von spot-media AG und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von spot-media AG zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

spot-media AG behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

11. Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von spot-media AG innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch spot-media AG ausgebessert oder ausgetauscht. spot-media AG behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§8) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der spot-media AG binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei spot-media AG innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

spot-media AG bietet im Rahmen ihrer Leistungen ihren Vertragspartnern auch Leistungen Dritter an. Entstehen dem Vertragspartner aus derartigen Leistungen Dritter Schäden oder Verluste, so hat er sich mit den daraus entstehenden Ansprüchen ausschließlich an den Dritten zu halten. spot-media AG ist für diese Art von Schäden oder Verlusten weder verantwortlich, noch haftbar zu machen.

Die Zusicherung über die Verfügbarkeit von Internetseiten der spot-media AG geht nicht über das hinaus, was die Lieferanten der spot-media AG zu leisten im Stande sind. Eine vollständige Verfügbarkeit von Internetseiten kann daher nicht zugesichert werden.

12. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

13. Preise und Zahlung

Es gelten die Stundensätze im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung, Erstellung von Dokumentationen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,
  • in Auftrag gegebener Test- und Recherchedienstleistungen rechtlicher Prüfungen, sowie
  • außerhalb der Geschäftszeiten (werktags 10-19 Uhr) erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass spot-media AG die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann spot-media AG Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

14. Datenschutz

Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz macht die spot-media AG darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten (z. B. Adresse und Bankverbindung) für eigene Zwecke der spot-media AG verarbeitet und gespeichert werden.

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

spot-media AG weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

15. Kündigung

Bei Pflege- und Hostingverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Die Laufzeit der Verträge, an die spot-media AG durch zugekaufte Leistungen Dritter gebunden ist, gelten ebenso für den Vertragspartner von spot-media AG. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen dieser Verträge sind bei Vertragsabschluss seitens spot-media AG mitzuteilen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat im Rückstand ist, kann spot-media AG aus wichtigem Grund kündigen.

16. Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

17. Sicherheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die spot-media AG von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist der Sitz der Niederlassung der spot-media AG, wenn der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Jedoch ist die spot-media AG nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

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